Hallo, hier bin ich wieder. Veranstaltungen gab es auch im Oktober viele. Auch hier wieder meinen herzlichen Dank an alle Ehrenamtlichen und Gewerbetreibenden, die dies ermöglicht haben.
Die letzte StaVo fand am Mittwoch, 29.Oktober 2025 statt. Es waren nicht ganz so viele Anträge auf der Tagesordnung wie sonst, doch hieß dies nicht, dass man schnell fertig wäre damit. Es gab schriftliche Anfragen von 1. den Grünen und 2. der SPD. Zu 1.: Stellplatzsatzung, Mehrgenerationenhaus und die Kosten im Rechtsstreit in Sachen Windkraftanlagen. Diese Fragen wurden ausführlich beantwortet. Zu 2. Hier ging es um die Kosten in Sachen „Lebendige Zentren“ (Salinenplatz, Marktplatz) und wie die weitere Vorgehensweise und Terminplanung ist. Auch diese Fragen wurden nach teils heftigen Diskussionen beantwortet. Die weiteren Anträge lauteten: Neukonzeption der Kinder- und Jugendbeteiligung in Bad Orb; Gestaltungssatzung für die Innenstadt; es wurde wieder ein Antrag zum Landesförderprogramm „Zukunft Innenstadt“ und auch der Haushaltsentwurf wurde vorgestellt. In unserem Haushalt für das Jahr 2026 fehlen 1,3 Mio. Euro!!! Der Haushaltsentwurf wurde in den Ausschuss verwiesen. Dort wird er nun beraten und geht dann zurück in die StaVo. Ein weiter Antrag hatte das Thema Erbbaurechtsvertrag Seboldwiesen (Parkhaus). Hier möchte die Kurverwaltung ein Parkhaus errichten und wahrscheinlich auch selbst betreiben.
Es gab am Anfang noch einen Antrag der SPD: Anregung eines Bürgerentscheids zu den Windkraftanlagen auf dem Horstberg. Hier wurde der Hessische Städte- und Gemeindebund beauftragt zu prüfen, ob ein solcher Bürgerentscheid möglich ist. Ich möchte Ihnen die Antwort hier im Wortlaut geben: Da der Bürgerentscheid lediglich über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde beantragt werden kann, könnte sich dieser lediglich auf die Flächen der Stadt Bad Orb, die im Einzelnen zu bezeichnen wären, beziehen. Ein gemeindeübergreifender Bürgerentscheid ist in der Hessischen Gemeindeordnung nicht geregelt. Dies bedeutet, dass in den Nachbarkommunen für deren Flächenbereiche ein gesonderter Bürgerentscheid durchgeführt werden müsste. Dies heißt in einfacheren Worten: Durch die bestehende Veränderungssperre, die von den Stadtverordneten für die Bad Orber Fläche am Horstberg ausgesprochen wurde, kann auf dieser Fläche kein Windrad gebaut werden. Dies heißt aber auch mit anderen Worten: die anderen Kommunen können auf ihrer Fläche bauen, was sie möchten.
Über diesen Antrag wurde auch nicht weiter diskutiert, da er vom Stadtverordnetenvorsteher unter Bekanntgabe der entsprechenden Paragraphen von der Tagesordnung genommen wurde.
Dies ist für heute einmal alles.
Bis zum nächsten Mal, Eure Anne